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Alpe Furgge mit Solarmodulen 2.jpg

Rettet die Alpen!

Eidgenössische Volksinitiative
«Schutz der Schweizer Landschaft vor Solaranlagen, solange es bessere freiwillige Alternativen gibt
(Rettet die Alpen)»

Aufgrund des «Solar-Express» und des Stromgesetzes werden die Alpen bald mit Solarparks übersät sein, wenn wir passiv bleiben. Eine Aussicht, die für alle Naturfreunde verheerend wäre.
 

Die eidgenössische Volksinitiative «Rettet die Alpen» verhindert wirksam, dass die Natur durch Solarparks verschandelt wird, solange es bessere freiwillige Alternativen gibt, sei es bei der Energieproduktion (Solarenergie auf bestehenden Gebäuden), beim Energieverbrauch (Verbesserung der Energieeffizienz, Spitzenlastreduktion) oder bei der Speicherung.

Diese Initiative möchte Folgendes:

Der Bedarf für einen Solarpark in der freien Natur wird als nicht ausgewiesen angesehen (und der Bau des Parks wird daher verweigert), wenn freiwillige Alternativen mit niedrigeren Subventionen zur Verfügung stehen. Freiwillige Alternativen sind Massnahmen, die ohne rechtlichen Zwang oder mehr als ein Jahr vor einer gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Kleine Projekte (weniger als 50 m²) in der Nähe bestehender Gebäude, welche die Natur und Landschaft nur minimal beeinträchtigen, sind von dieser Initiative nicht betroffen. Bei der Umsetzung der Initiative müssen die öffentlichen Sicherheits- und Schutzinteressen, einschliesslich Denkmalschutz, berücksichtigt werden. Nicht konforme Solarparks, die nach der Einreichung der Initiative gebaut wurden (zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, dass es eine Abstimmung geben wird), müssen innerhalb von 5 Jahren auf Kosten des Bauherrn zurückgebaut werden. Damit werden übereilte Konstruktionen vermieden, die darauf abzielen, der Entscheidung des Volkes zu entgehen.

Diese Initiative wurde so gestaltet, dass sie mehrheitsfähig ist. Deshalb verbietet sie nicht einfach Solarparks in unserer wertvollen Natur (was den Text vereinfachen würde), sondern nur, solange freiwillige und wirtschaftlichere Alternativen bestehen. Sie enthält keinen weiteren Zwang oder Verbote.

Eine Initiative, die sich von der Solarinitiative der Grünen unterscheidet

Diese Initiative «Rettet die Alpen» unterscheidet sich von der Solarinitiative der Grünen, welche zur Installation von Solaranlagen auf Bauten und Anlagen verpflichtet, aber den Bau von Solarparks in der freien Natur nicht verhindert. Die Initiative «Rettet die Alpen» hingegen beinhaltet keine Verpflichtungen, sondern schützt die Natur. Diese beiden Initiativen sind unterschiedlich, ergänzen sich aber möglicherweise.

Text

Initiativtext (vorläufige Version 12.01.2025, wird noch definitiv ausgearbeitet)

 

Eidgenössische Volksinitiative «Schutz der Schweizer Landschaft vor Solaranlagen, solange es bessere freiwillige Alternativen gibt (Rettet die Alpen)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art 75c     Evaluierung des Bedarfs von Solaranlagen ausserhalb bestehender Bauten

  1. Der Bedarf an einer Solaranlage ausserhalb bestehender Bauten ist nicht ausgewiesen, solange ihre Produktion in der Schweiz durch einen Verbund freiwilliger Alternativen ersetzt werden kann, die aus der Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien auf bestehenden Bauten und aus Energieeffizienzmassnahmen, Spitzenlastreduktion und Speicherung bestehen. Dieser Verbund von freiwilligen Alternativen ersetzt die evaluierte Solaranlage, wenn es zu jedem Zeitpunkt mindestens die gleiche Energiemenge ersetzt und dabei insgesamt niedrigere Subventionsbeträge in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind kleine Projekte in der Nähe bestehender Gebäude, welche die Natur und Landschaft nur minimal beeinträchtigen und eine Fläche von weniger als 50 m² haben. 

  2. Als freiwillig im Sinne von Absatz 1 gelten alle Alternativen, die Eigentümer bestehender Bauten und Verbraucher bereit sind, ohne gesetzliche Verpflichtungen oder mindestens ein Jahr vor Ablauf der Frist zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen umzusetzen.

  3. Der Bund erlässt die erforderlichen Vorschriften zur Umsetzung von Absatz 1 und 2, unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheits- und Schutzinteressen.

 

Art. 197, Ziff. 15 ² 

15.  Übergangsbestimmung zu Art. 75c (Evaluierung des Bedarfs von Solaranlagen ausserhalb bestehender Bauten)

Solaranlagen, die nach Einreichung der Initiative «Schutz der Schweizer Landschaft vor Solaranlagen, solange es bessere freiwillige Alternativen gibt (Rettet die Alpen)» installiert wurden und deren Bedarf gemäss Art. 75c Abs. 1 nicht ausgewiesen ist, müssen innerhalb von 5 Jahren auf Kosten des Bauherrn vollständig zurückgebaut werden.

 

1 SR 101

²  Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Mitmachen:

  • Kommentieren Sie den obenstehenden Initiativtext!
    Der Text dieser Initiative ist bereits sorgfältig geprüft worden, aber es ist noch möglich, Änderungen vorzuschlagen. Wenn Sie Kommentare haben, zögern Sie bitte nicht, sie an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: pabruchez@yahoo.com. Jetzt ist die Gelegenheit! Es ist sehr wichtig, den bestmöglichen Text zu haben, um effizient Unterschriften zu sammeln und die Abstimmung später zu gewinnen.

     

  • Melden Sie Ihre Bereitschaft zur Unterschrift oder zum Sammeln von Unterschriften
    Sie können die Initiative unterschreiben, wenn Sie Schweizer Bürger sind. Die Initiative wird erst lanciert, wenn wir über genügend Unterschriftversprechen und Freiwillige verfügen, um die erforderlichen 100’000 gültigen Unterschriften innerhalb von 18 Monaten zu sammeln. Wir nutzen die Tatsache, dass wir das Startdatum frei wählen können, um sicherzustellen, dass die Freiwilligen ihre wertvolle Zeit nur dann einsetzen, wenn die Erfolgsaussichten gut sind. Kontaktieren Sie uns rasch über das untenstehende Formular oder per E-Mail an  pabruchez@yahoo.com, denn die Naturzerstörer sind bereits an der Arbeit. Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt Ihre Zusage vorläufig, da der Text der Initiative noch nicht endgültig festgelegt ist (wenn der Text endgültig ist, werden wir Sie fragen, ob Sie Ihre Zusage bestätigen).

     

Zusammen können wir die Alpen retten!

Nächste Schritte

Nach Berücksichtigung der letzten Kommentare wird die endgültige französische Version der Bundeskanzlei vorgelegt, welche die Übersetzung in die anderen Landessprachen übernimmt (die aktuelle deutsche Version ist unsere vorläufige Übersetzung) und gegebenenfalls geringfügige Änderungen gegenüber dem Original vorschlägt. Es werden ein Initiativkomitee und ein Unterstützerkomitee gebildet. Die Initiative wird lanciert, sobald genügend Unterschriftversprechen vorliegen und Freiwillige zur Sammlung der erforderlichen Unterschriften zugesagt haben. Diese moderate und vernünftige Initiative hat voraussichtlich gute Chancen, bei der Abstimmung erfolgreich zu sein.

Bögen

Unterschriftenbögen drucken

 

Die Unterschriftenbögen werden zur Lancierung der Initiative fertiggestellt.

Die Personen, die ihr Interesse bekundet haben, erhalten den Link zum Ausdrucken oder Bestellen der Unterschriftbögen, sobald diese fertiggestellt sind.

Bitte abonnieren Sie den Newsletter, damit wir Ihnen den Link zusenden können, sobald der Unterschriftenbogen fertig ist.

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Verbreiten Sie die Information

Informieren Sie ab heute über die sozialen Medien oder persönlich alle Personen, die an dieser Initiative interessiert sein könnten. Jede Stimme zählt!

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Wie möchten Sie die Initiativen unterstützen?

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Mitmachen

Umweltorganisationen und landschaftsaffine Parteien

 

Umweltorganisationen und landschaftsaffine Parteien sind herzlich eingeladen, sich uns anzuschliessen!

 

Bereits durch andere Verpflichtungen überlastete Organisationen können mit wenig oder keinen Ressourcen beitragen, zum Beispiel:

 

  1. Deutlich ihre Unterstützung für die Initiative zeigen und sich dem Unterstützungskomitee oder sogar dem Initiativkomitee anschliessen (ohne notwendigerweise Ressourcen einzusetzen).
     

  2. Die Information über diese Initiative an ihre Mitglieder und in den sozialen Medien verbreiten. Ihre Mitglieder ermutigen, diese Initiative zu unterstützen. Den Unterschriftenbogen verbreiten, sobald er verfügbar ist.

 

Engagieren Sie sich als Organisation!

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Vielen Dank für die Unterstützung!

Argumentation

 

Das 2022 verabschiedete dringliche Gesetz «Solar-Express» misst der Landschaft keinen Wert bei: Es gibt nicht einmal ein Kriterium, um von zwei Projekten mit gleicher Winterstromproduktion das für die Landschaft weniger schädliche auszuwählen (die Subventionen werden nach dem Prinzip «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst» vergeben). Nicht zu handeln würde bedeuten, den Grundsatz zu akzeptieren, dass die Landschaft nichts wert ist.

Über das Jahr 2025 hinaus fördert das Stromgesetz Eingriffe in Landschaften, die es schwieriger - wenn nicht gar unmöglich - machen, diese zu schützen. Diejenigen, die dieses Gesetz aufgrund der positiven Aspekte, die es beinhaltet, akzeptiert haben, waren nicht unbedingt damit einverstanden, in der Gesetzgebung zu verankern, dass der Bedarf an Solarparks in der freien Natur ausgewiesen ist, obwohl freiwillige Alternativen weiterhin bestehen.

Einfacher gesunder Menschenverstand

Wir müssen eine Energiewende vollziehen. Das rechtfertigt jedoch nicht den Bau von Solarparks in der freien Natur, während diese Parks freiwillig durch Solaranlagen auf Bauten (insbesondere in schneearmen Gebieten ausserhalb des Winternebels) sowie durch Reduktionen des Energieverbrauchs (insbesondere im Winter) ersetzt werden könnten.

Könnten wir anders vorgehen?

Kritisch könnte man sich fragen, ob wir mit Solaranlagen auf bestehenden Bauten nicht riskieren, unsere Städte und Dörfer zu verunstalten. Zunächst ist festzuhalten, dass die Alternativen, die von der Initiative in Betracht gezogen werden, freiwillig sind. Darüber hinaus trägt die Initiative diesem Anliegen Rechnung, indem sie präzisiert, dass bei der Umsetzung die öffentlichen Interessen an Sicherheit und Schutz (einschliesslich des Denkmalschutzes) berücksichtigt werden.

 

Wäre es besser, sich von Fall zu Fall gegen bestimmte Projekte zu stellen? Die derzeitige Gesetzgebung hat die Kriterien des Landschaftsschutzes weitgehend ausgeschlossen und lehnt daher einen Einzelfallbeurteilung ab. Die Spielregeln müssen deshalb auf Bundesebene geändert werden.

Müssen wir wirklich die Verfassung ändern? Ja, aus zwei Gründen. Wir haben keine anderen Instrumente der direkten Demokratie (die Gesetzesinitiative gibt es auf Bundesebene nicht). Darüber hinaus müssen wir vermeiden, dass in Zukunft Vorschriften, die den Bau von Solarparks in der freien Natur erleichtern, in ein hastig verabschiedetes Gesetz aufgenommen werden oder in ein Gesetz, in dem diese Bestimmung in einer Vielzahl von Punkten untergeht. Es kann auch passieren, dass die Umweltorganisationen nicht über die Mittel verfügen, um ein fakultatives Referendum zu lancieren. Es ist daher notwendig, eine verfassungsmässige Garantie zu schaffen, um unsere Landschaften langfristig zu schützen und jede zukünftige Umgehung zu vermeiden. Um diese Rolle spielen zu können, muss die Initiative präzise und weitgehend direkt anwendbar sein und wenig Spielraum für Interpretationen lassen.

Wird die Initiative überflüssig, jetzt da festgestellt wurde, dass Solaranlagen teurer sind als erwartet?

Solaranlagen sind teurer als erwartet. Deshalb hat Axpo ihre Prognosen für die Stromproduktion aus Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach unten korrigiert (siehe z. B.: Hohe Kosten bremsen den Solarexpress und Die Pläne für den Solarexpress waren viel zu euphorisch). Dennoch ist dies kein Grund, auf eine Initiative zu verzichten, deren grundsätzlich gesunde Prinzipien unabhängig von den aktuellen Umständen in der Verfassung verankert werden sollten. Ausserdem werden nicht alle Projekte abgesagt. Schliesslich könnten diese Projekte für ihre Bauherrn rentabel werden, wenn das Parlament beschliessen würde, die Subventionssätze weiter zu erhöhen.

 

Sollte Solarenergie parallel auf Bauten und in der Natur installiert werden?

Wenn die Initiative angenommen wird, muss zunächst das wirtschaftliche und freiwillige Solarpotenzial auf Bauten ausgeschöpft werden, bevor Solaranlagen in der Natur gebaut werden können. Angesichts der Dringlichkeit stellt sich jedoch die Frage, ob nicht auf beiden Fronten gleichzeitig vorangeschritten werden sollte. Die Antwort darauf lautet nein, aus den folgenden Gründen. Erstens ist es sinnvoll, Installationen zu bevorzugen, die sowohl kostengünstiger sind als auch die Natur besser schützen. Zweitens könnten Solaranlagen in der Natur bei Bedarf schnell gebaut werden (sonst, wieso hätten der Bundesrat und das Parlament diese Installationen als Notfallmassnahme im Rahmen des Solar-Express aufgenommen?).

Spenden

 

Zu diesem Zeitpunkt suchen wir noch kein Geld. Der Fokus liegt auf der Fertigstellung des Initiativtextes und der Sammlung von Versprechen für Unterschrift sowie Unterschriftensammlung. Unsere Absicht ist es, die Unterschriftensammlung mit einem bescheidenen Budget durchzuführen. Wir werden zu gegebener Zeit einen Finanzierungsaufruf starten (wenn der Start der Initiative geplant ist).

Kontakt

Kontakt

Kontakt per eMail

pabruchez@yahoo.com

Telefon

033 243 04 91

Danke für's Absenden!

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