Initiativtext (vorläufige Version, wird noch definitiv ausgearbeitet)
Art. 75.c Verbot von Solarparks in der Natur
1. Bis das Solarpotential im Winter auf geeigneten bestehenden Bauten vollständig genutzt wurden, ist die Installation von Photovoltaikanlagen ausserhalb dieser Bauten verboten, es sei denn, es handelt sich um kleine Projekte, die die Natur und die Landschaft nur minimal beeinträchtigen.
2. Der Bund erlässt die erforderlichen Vorschriften zur Umsetzung von Absatz 1. Die Definition geeigneter Flächen berücksichtigt die Interessen des Heimatschutzes.
Art. 197 Übergangsbestimmungen zu Art. 75c
Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 ausserhalb der geeigneten Oberflächen gemäss Absatz 1 von Artikel 75.c errichtet werden, müssen auf Kosten der Projektträger innerhalb von 5 Jahren vollständig demontiert werden.
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Umweltorganisationen und landschaftsbewusste Parteien
Umweltorganisationen und landschaftsbewusste Parteien sind eingeladen, sich uns anzuschliessen!
Bereits durch andere Verpflichtungen überlastete Organisationen können mit wenig oder keinen Ressourcen beitragen, zum Beispiel:
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Deutlich ihre Unterstützung für die Initiative zeigen und sich dem Unterstützungskomitee oder sogar dem Initiativkomitee anschliessen (ohne notwendigerweise Ressourcen einzusetzen).
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Die Information über diese Initiative an ihre Mitglieder und in den sozialen Medien verbreiten. Ihre Mitglieder ermutigen, diese Initiative zu unterstützen. Der Unterschriftenbogen verbreiten, sobald er verfügbar ist.
Wenn Sie eine Organisation oder eine Partei sind, die sich für diese Initiative engagieren möchte:
Argumentation
Das dringende Gesetz "Solar-Express", das im Jahr 2022 verabschiedet wurde, misst der Landschaft keinen Wert bei: Selbst zwischen zwei Projekten, die die gleiche Winterstromerzeugung bieten, gibt es keine Kriterien zur Auswahl dessen, was die Landschaft am wenigsten beeinträchtigt.
Und der im Herbst 2023 verabschiedete "Mantelerlass" (neues Energie- und Stromversorgungsgesetz) fördert über 2025 hinaus Eingriffe in unsere Landschaften, die schwieriger oder sogar unmöglich zu verhindern sind.
Nicht zu handeln würde bedeuten, dass man das Prinzip akzeptiert, dass der Landschaftsschutz nichts mehr zählt.
Dieses Prinzip ist erschreckend: Wir müssen unbedingt handeln!
Wir müssen zweifellos eine Energiewende durchführen. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Installation von Photovoltaikanlagen in der freien Natur, solange mehr als genug geeignete Flächen an Gebäuden und Infrastrukturen noch verfügbar sind.
Die Initiative will dafür sorgen, dass unsere Städte und Dörfer nicht verschandelt werden. Sie legt fest, dass die Definition geeigneter Flächen den Heimatschutz berücksichtigen muss.
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